Fragen und Antworten

  • Warum kann man Edelstahl nicht mit V2A oder V4A bezeichnen und muss stattdessen eine Werkstoffnummer angeben?

    Die Bezeichnungen V2A und V4A sind nicht eindeutig, da sie jeweils eine Reihe Stähle mit verschiedenen Zusammensetzungen umfassen, die durch die Werkstoffnummern in DIN EN 10088-1 genau definiert sind.

    So sind die Werkstoffnummern 1.4301, 1.4541 und 1.4307 Chrom-Nickel-Stähle, die der Bezeichnung V2A entsprechen, während V4A die Chrom-Nickel-Molybdän-Stähle 1.4401, 1.4571 und 1.4404 umfasst.

  • Warum kann man oft andere Ausführungen auswählen als in der VOB/C vorgegeben?

    In Abschnitt 3 der VOB/C ist im weitesten Sinne beschrieben, wie der Auftragnehmer seine Leistung auszuführen hat. Die VOB/C legt dabei in vielen Bereichen eine sogenannte Regelausführung fest, die aber nur dann auszuführen ist, wenn der Vertrag keine abweichende, zum Werkerfolg führende Regelung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeschreibung, enthält.

    Das heißt also nicht, dass nur die in VOB/C als Regelausführung genannte Leistung ausgeführt werden darf, sondern auch Leistungen, welche höherer oder minderer Ausführungsqualität entsprechen. Um hier ein anderes Leistungssoll festzulegen, ist es ausreichend, die konkret erforderliche abweichende Leistung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis anzugeben. Von den in VOB/C festgelegten Regelausführungen wird auch regelmäßig abgewichen, sofern beispielsweise in Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen oder Besonderen Vertragsbedingungen Ausführungen festgelegt sind, die den Regelausführungen in VOB/C widersprechen. Was bei Widersprüchen dann zu befolgen ist, ist mit Rangfolge in § 1 Abs 2 VOB/B entsprechend festgehalten.

  • Wie kann man Mitglied in einem Facharbeitskreis des GAEB werden?

    An der Mitarbeit in den Gremien des GAEB können sich alle interessierten Kreise beteiligen. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des GAEB.

    Unter "Wir sind dabei" sind beispielhaft Ingenieurbüros, Verbände, Verwaltungen, Institute etc. aufgeführt, die durch ihre Vertreter in den GAEB-Gremien aktiv mitwirken.

  • Was soll mit dem Beschreibungsmerkmal „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ ausgesagt werden?

    Im Zusammenhang mit der im Beschreibungsmerkmal "Arbeitshöhenbereich [m] über Standfläche Gerüst" erfolgten Auswahl bedeuten die Auswahlmöglichkeiten im Merkmal "Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst":

    • ohne Angabe
      Aufstellen und Abbauen sowie Vorhalten des Gerüstes für die eigenen Leistungen des AN sind Nebenleistung. (Arbeitshöhe mehr als 1,5 und weniger als 3,5 m)
    • Gerüst wird beigestellt/ist vorh.
      Gerüst wird seitens AG oder durch andere AN bereitgestellt.
    • Gerüst wird gesondert vergütet
    • Aufstellen und Abbauen sowie Vorhalten des Gerüstes sind Besondere Leistungen. Sie sind im Leistungsverzeichnis durch eigene Positionen darzustellen. (Arbeitshöhe über 3,5 m)
    • Vorhaltung des Gerüsts für Arbeiten anderer AN wird gesondert vergütet
      Der AN bringt das Gerüst mit, lässt es aber, nachdem seine Arbeit getan ist, für weitere Gewerke stehen. Hierzu ist eine Vorhalteposition für das Gerüst notwendig und zwar unabhängig von dessen Höhe.

    Wenn im Zusammenhang mit der Arbeitshöhensituation von "Gerüst" gesprochen wird, ist nicht zwingend ein Raum-, Flächen- oder Hängegerüst entsprechend des Textangebotes des Leistungsbereiches 001 „Gerüstarbeiten“ gemeint. Es ist auch möglich, über alternative Hilfsmittel oder -konstruktionen die höher gelegenen Flächen zu erreichen. Hierunter fallen beispielsweise Hubsteiger, Hebebühnen oder Ähnliches, die in diesem Zusammenhang mit einem Gerüst gleichzusetzen sind und anstatt eines Gerüstes ausgeschrieben werden können.

  • Wie findet die Ersatzbaustoffverordnung Eingang in STLB-Bau?

    Die bundesweit gültige Mantelverordnung (MantelV) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Als Kern dieser Regelung wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wirksam, mit der die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen abgelöst werden. Es wird damit ein bundeseinheitlich allgemeingültiger Rechtsrahmen für den Umgang mit Ersatzbaustoffen geschaffen, der zum nachhaltigen Schutz von Boden und Gewässern beiträgt.

    Mit der Version 2023-10 wurden die Materialklassen aus der EBV 2023 (Anlage 1) in die Texte aufgenommen. Zunächst für mineralische Baustoffe in den Bereichen Aushub, Abbruch und Entsorgung und für die Abfalldeklaration.

    Seit der Version 2024-04 kann die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe für den Einbau in technische Bauwerke gemäß Anlage 2 oder 3 der EBV beschrieben werden. Dazu zählen u. a. Straßen, Wege, Plätze, Schienenverkehrswege und befestigte Flächen sowie Erdbaumaßnahmen wie Gräben und Baugruben, Wälle und Aufschüttungen.


  • Warum wurden die Auswahlmöglichkeiten für die Arbeitshöhen von den zuständigen GAEB-Facharbeitskreisen so festgelegt?
    • Die erste Auswahl zwischen „bis 1,5 m“ oder „über 1,5 m“ wurde eingeführt, da die Leistung in dem Höhenbereich größer 1,5 m üblicherweise nicht mehr ohne Hilfsmittel von der Standfläche aus ausgeführt werden kann.
    • Die Auswahl „bis 1,5 m“ erzeugt keinen Langtext, ist daher stellvertretend für das sonst bekannte „ohne Angabe“ zu sehen. Hier wäre die Auswahl „ohne Angabe“ aber missverständlich, da ja bewusst eine Auswahl getroffen werden soll.
    • Bei der Auswahl „über 1,5 m“ und nachfolgend „bis 3,5 m“ steht im Beschreibungsmerkmal „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ ein „ohne Angabe“ zur Verfügung. Die Ausprägung „über 1,5 m“ erzeugt dabei keinen Textbestandteil. Dies ist die angedachte Zusammenstellung für die Nebenleistung nach VOB bis 3,5 m.
    • Jede Auswahl größer „3,5 m“ erfordert nachfolgend eine Auswahl, ob ein Gerüst vorh./beigestellt ist oder gesondert vergütet wird. Also stellvertretend für die besondere Leistung nach VOB.

    Im PDF-Dokument am Beschreibungsmerkmal „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ wird dieser Sachverhalt zusätzlich erläutert.

    Wenn im Zusammenhang mit der Arbeitshöhensituation von "Gerüst" gesprochen wird, ist nicht zwingend ein Raum-, Flächen- oder Hängegerüst entsprechend des Textangebotes des Leistungsbereiches 001 „Gerüstarbeiten“ gemeint. Es ist auch möglich, über alternative Hilfsmittel oder -konstruktionen die höher gelegenen Flächen zu erreichen. Hierunter fallen beispielsweise Hubsteiger, Hebebühnen oder Ähnliches, die in diesem Zusammenhang mit einem Gerüst gleichzusetzen sind und anstatt eines Gerüstes ausgeschrieben werden können.

  • Wo werden Abkürzungen, Begriffe und Klassifizierungen erklärt?

    In den Leistungsbeschreibungen werden Baunormen und Vorschriften zitiert, jedoch nicht komplette Teile aus Normen und Tabellen übernommen. Für STLB-Bau Anwender die tiefer in die relevanten Normenabschnitte schauen wollen, gibt es das kostenpflichtige Zusatzmodul „Baunormen“.

    Die Bedienoberfläche hält einen Menüpunkt für DIN-Normen bereit. Dieser bringt Sie zu der Liste der mit dieser Gruppe verknüpften Normen, mit „Norm Wählen“ können Sie sich entsprechende Normauszüge anzeigen lassen.

    Außerdem werden mitunter direkt im Ausschreibungstext DIN-Symbole angezeigt, die für eine ganz konkrete Textpassage ein erklärendes Normzitat bereithalten.

    Das Onlinemodul „Baunormen“ der f:data GmbH in Zusammenarbeit mit dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. verschafft Ihnen einen völlig neuen Zugang zu den Inhalten der DIN-Normen. Aktuelle Originalauszüge aus über 1.485 DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen sind dabei direkt mit den STLB-Bau-online-Positionen verknüpft. Insgesamt rund 32.000 Zuordnungen.

  • Wie wird der vom Bundesrat geforderte Einsatz von RC-Baustoffen und wiederverwendbaren Baustoffen in STLB-Bau berücksichtigt?

    Der Bundesrat hat am 20.5.2022 einen Beschluss (139/22) gefasst, um den Einsatz von RC-Baustoffen und wiederverwendbaren Stoffen zu stärken.

    Neben Vorschlägen zur Förderung durch die KfW und der Standardisierung in Europa wird explizit das STLB-Bau genannt, dass als Grundlage für Ausschreibungen in Deutschland den Aspekt der Nachhaltigkeit unterstützen soll.

    Dieser Forderung stellen sich die Facharbeitskreise des STLB-Bau schon seit geraumer Zeit.

    So wurden zum Beispiel die standardisierten rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN 4226-101 für die Massenbaustoffe im Straßen- und Tiefbau oder für Betonarbeiten aufgenommen.

    Bei der Ausschreibung von Abbrucharbeiten ist das Sammeln und Sortieren zur Wiederverwendung zu definieren, um die wiederverwendbaren Stoffe von den nicht wiederverwendbaren und zu entsorgenden Stoffen zu trennen:

    Screenshot STLB-Bau - Abbruch Plattenbeläge Außenbereich
    STLB-Bau - Abbruch Plattenbeläge Außenbereich


    Baustoffe, die wiederverwendbar sind, können gelagert und an anderer Stelle beim Neubau wieder verbaut werden:

    Screenshot STLB-Bau - Plattenbeläge Beton/Naturstein
    STLB-Bau - Plattenbeläge Beton/Naturstein
  • Was sind kombinierte Abrechnungseinheiten und was ist beim Mengenansatz einzutragen?

    Die kombinierten Abrechnungseinheiten finden Anwendung bei Leistungspositionen, mit denen das Vorhalten, die Wartung, die Instandsetzung und das Betreiben vergütet werden. Sie werden insbesondere im Gerüstbau, aber auch zunehmend in anderen Leistungsbereichen verwendet.
    Diese Positionen umfassen Leistungen mit zwei Abrechnungsvariablen, nämlich sowohl Mengeneinheiten (z. B. Stück, Meter, Quadratmeter) als auch Zeiteinheiten (z. B. Stunde, Tag, Woche); die Einheiten werden dabei miteinander multipliziert. Beispielsweise entspricht die kombinierte Abrechnungseinheit Sth dem Produkt aus St (Stück) mal h (Stunde).

    Beim Aufstellen des Leistungsverzeichnisses in der Vergabephase (VOB/A) erfolgt die Ermittlung eines vorgesehenen Leistungsumfangs durch Multiplikation der vorgesehenen Menge mit der vorgesehenen Dauer. Werden also voraussichtlich 5 Pumpen (5 St) zur Wasserhaltung über einen Zeitraum von 8 Wochen (8 Wo) betrieben, ergibt sich der Mengenansatz 40 StWo.
    Werden nun während der Ausführungsphase (VOB/B) 2 Pumpen bereits eine Woche früher außer Betrieb genommen, kann die Leistung im Rahmen der Abrechnung gem. § 2 Abs. 2 VOB/B nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen abgerechnet werden; die abrechenbare Leistung beträgt dann 38 StWo (5 St x 7 Wo + 3 St x 1 Wo = 38 StWo).

  • Wo können Baustützen beschrieben werden?

    Hierzu sind zwei Anwendungsfälle zu unterscheiden:

    • Baustützen, die als Abstützung für Deckenschalungen verwendet werden, sind nach Ansicht des Arbeitskreises der ATV DIN 18331 Nebenleistungen und müssen daher nicht gesondert ausgeschrieben werden.
    • Anders verhält es sich mit statisch notwenigen Stützen, z. B. für einen Durchbruch in einer Bestandsdecke. Die hierfür verwendeten Baustützen oder Schwerlaststützen können in der Teilleistungsgruppe „Abfangungen / Unterfangungen“ beschrieben werden.
  • Gibt es im STLB-Bau Texte für Wartungsleistungen?

    Die zuständigen Gremien möchten von einer Aufnahme von Wartungsverträgen in das Textangebot von STLB-Bau absehen. Begründet wird das wie folgt:

    Der Zuschlag in einem Vergabeverfahren mündet in einen oder mehrere Verträge mit ein- und demselben Auftraggeber, z. B. Bauvertrag und Wartungsvertrag. Ein Auftraggeber unterzeichnet dabei den Bauvertrag, in aller Regel ein anderer den Wartungsvertrag.

    Die vereinbarte Beschaffenheit des Bauvertrags wird mittels STLB-Bau beschreiben. Die durchzuführenden Wartungsarbeiten sind dagegen keine Bauarbeiten und werdenanderweitig vereinbart z. B. mittels AMEV-Vertragsmuster. Die Wartungsarbeiten, die sich aus dem Wartungsvertrag ergeben, beginnen dabei in der Regel erst nach Abschluss der Bauarbeiten.

    Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat Wartungsvertragsmuster für technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden erstellt, darunter Aufzugsanlagen, Blockheizkraftwerke sowie Gefahrenmelde- und Telekommunikationsanlagen. Weiteres hierzu finden Sie unter www.amev-online.de.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen den Angaben „Arbeitshöhenbereich" und "Höhe/Höhenbereich Bauteil"?

    Der Arbeitshöhenbereich bezeichnet die Höhe der auszuführenden Tätigkeit über der Standfläche eines eventuell erforderlichen Gerüstes. Die Höhe Bauteil bezeichnet die Höhe des zu bearbeitenden Bauteiles.

    Hierfür ein Beispiel: Eine Attika von 2 m Höhe soll von einem auf der Fassadenseite stehenden Gerüst aus bearbeitet werden. Die Fassade unterhalb der Attika ist 18 m hoch. In diesem Beispiel wären 2 m die Bauteilhöhe und 20 m die Arbeitshöhe. Wäre die Attika über ein Flachdach oder eine Terrasse fußläufig erreichbar, wäre für die Arbeitshöhe die Auswahl "bis 2 m" zu treffen.

  • Wie ist bei der Montage von Bauteilen der technischen Gebäudeausrüstung die Formulierung "Arbeitshöhe des Montageortes über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes" zu verstehen?

    Als Montageort ist bei Leistungen aus dem Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär (ATV DIN 18379 ff.) diejenige Stelle zu verstehen, an der etwas zu montieren ist. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Höhe ist dabei der höchste Punkt, der bei der Montage erreicht werden muss. Das kann ein Bohrloch sein oder aber auch die Position, auf oder über die ein Bauteil vom Gerüst aus gehoben werden muss.

    Wenn z.B. Rohre von der Decke abgehängt werden müssen, ist es ohne Belang, ob die Rohre in der Endposition unterhalb von 3,50 m zu liegen kommen, wenn die hierfür zu "bearbeitende" Fläche, z. B. für Bohrungen, höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Kommen Rohre oberhalb von 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes zu liegen, ist es ebenso ohne Belang, ob die Bohrungen für die (Wand-) Konsolen unterhalb von 3, 50 m Höhe vorzunehmen sind.

    In beiden Fällen liegt demnach eine "Besondere Leistung" vor. Ein Gerüst sollte dann ausgeschrieben werden.

    Dieses Gerüst muss nicht zwangsläufig ein Raum-, Flächen- oder Hängegerüst entsprechend des Textangebotes des Leistungsbereiches 001 „Gerüstarbeiten“ sein. Es ist auch möglich, über alternative Hilfsmittel oder -konstruktionen die höher gelegenen Flächen zu erreichen. Hierunter fallen beispielsweise Hubsteiger, Hebebühnen oder Ähnliches, die in diesem Zusammenhang mit einem Gerüst gleichzusetzen sind und anstatt eines Gerüstes ausgeschrieben werden können.

    Bei der Angabe der Arbeitshöhe ist sowohl die Auswahl "bis 7,5 m" als auch "über 5,5 bis 7,5 m" möglich. Im ersten Fall erfolgt die Bearbeitung über die gesamte Höhe, im zweiten Fall nur innerhalb des angegebenen Höhenbereiches.

  • Wo finde ich Angaben zur Umweltproduktdeklaration?

    Angaben zum nachhaltigen Bauen und der Ökobilanzierung von Bauwerken finden Sie in der ÖKOBAUDAT, welche vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter www.oekobaudat.de bereitgestellt wird.

    Im STLB-Bau sehen wir derzeit noch davon ab, entsprechende Angaben aufzunehmen, da sie nicht verpflichtend sind und nicht von allen Anbietern erfüllt werden. Eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt würde die neutrale Ausschreibung der Bauleistungen zu stark eingrenzen.

    Ausnahmen bestehen, wenn einzelne Eigenschaften auch in der Normung abgebildet sind. Darüber hinaus sind im Textbestand von STLB-Bau an verschiedenen Stellen Angaben zur Wiederverwendung und Wiederverwertung von Baustoffen, z. B. zu RC-Beton, enthalten.

  • Gibt es eine Zuordnung von Kostengruppen der DIN 276 zu STLB-Bau Positionen?

    Allen STLB-BAU Positionstexten sind die entsprechenden Kostengruppen nach DIN 276 (2018) bzw. DIN 276-1 (2008) zugeordnet.

    Die Bedienoberfläche hält unter den Menüpunkt "Informationen" Informationen über die Zuordnung der Kostengruppen nach DIN 276 bereit.

    Diese Zuordnungen gehören zu den Daten, die STLB-Bau beim Export einer Positionsliste in das GAEB-Datenaustauschformat für jede einzelne Position übergibt.

    Die ebenfalls in diesem Menü sichtbare Auswahl "DIN-Normen" dient dagegen zur Anzeige von relevanten Normabschnitten, die für die Position von Bedeutung sind. Diese Normenabschnitte werden über das kostenpflichtige Zusatzmodul „Baunormen“ bereitgestellt.

  • Wie kann ich Fragen, Hinweise oder Anregungen an das STLB-Bau - Team senden?

    Aus dem STLB-Bau-Online heraus können Anregungen und Fragen direkt an das STLB-Bau Team gesandt werden.

    Im unteren Bereich der Webseite finden Sie den Link „Kontakt“, der Sie zum Kontaktformular führt. Dieses können Sie für allgemeine Hinweise, fehlende Suchbegriffe und dergleichen nutzen.

    Für Anmerkungen oder Ergänzungen zu konkreten Leistungspositionen kann der Button mit dem Briefumschlagsymbol „Fragen an die Redaktion“ genutzt werden, den Sie beim Zusammenstellen einer Position oben rechts sehen. Dabei wird der Positionstext automatisch in das Kontaktformular übertragen.

  • Wo kann ich Vorbemerkungen für mein LV aufstellen?

    Sie finden Vorbemerkungen, die für das gesamte Leistungsverzeichnis relevant sind, im Ordner "Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen)", der den STLB-Bau Leistungsbereichen vorangestellt ist.

    Notwendige gewerkespezifische Vorbemerkungen finden Sie als Standardbeschreibungen in den jeweiligen Leistungsbereichen (Beispiel LB 002 Erdarbeiten Gruppe Standardbeschreibungen Erdarbeiten).

  • Was bedeutet die Meldung: "Die an STLB-Bau übergebene Position ist in dieser Version nicht mehr vorhanden"?

    Diese Meldung wird Ihnen u.U. angezeigt, wenn Sie ein mit einer älteren Version des STLB-Bau erstelltes Leistungsverzeichnis mit der neusten Version aktualisieren. Tritt diese Meldung auf, bedeutet das: Die Ihnen bekannten Inhalte wurden vom zuständigen Facharbeitskreis grundsätzlich überarbeitet, d.h. alte Gruppen sind entfallen und neue wurden aufgenommen. Leider ist durch diese Überarbeitung eine automatische Aktualisierung der Position nicht möglich. Die gewünschten Positionen müssen neu zusammengestellt werden, da sich die Inhalte fachlich geändert haben.

  • Was ist mit Einzelbeschreibung gemeint?

    Mit der "Einzelbeschreibungs-Nr - Ausschreibender" können Bezüge zwischen einer Teilleistung und einer Anlage des gleichen LV`s hergestellt werden, in der die geforderte Leistung ausführlicher erklärt oder zeichnerisch dargestellt wird z.B. "Anlage 12" oder "Systemskizze Nr. 15".

  • Warum kann der „Blower-Door-Test“ nicht mit STLB-Bau beschrieben werden?

    Der sogenannte Blower-Door-Test ist keine "besondere Prüfung" gemäß DIN 18380 und keine Bauleistung, deshalb wird er nicht im STLB-Bau beschrieben.

    Der Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle obliegt in der Regel nicht dem ausführendem Fachbetrieb/Anbieter, sondern muss durch den Architekten, Bauingenieur o.ä. nachgewiesen werden.

  • Warum finde ich in den Texten nie "liefern und montieren"?

    Der Vertrag, der mit den auf der VOB basierenden Teilleistungsbeschreibungen zustande kommt, ist in seiner Natur ein Werkvertrag im Sinne des BGB. Dieser hat den Erfolg der beschriebenen Leistung zum Gegenstand. "BGB § 631 Werkvertrag, Hauptpflichten

    1. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    2. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein."

    Sofern im Bauvertrag die VOB vereinbart wird, behält auch diese den werkvertraglichen Charakter des Vertrages bei. Aus ihr geht hervor, dass in den Leistungsbeschreibungen nur der Erfolg einer Bauleistung ((§1 VOB/A: "Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird") beschrieben wird. Durch §1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B wird mit der VOB/B auch die VOB/C im Vertrag vereinbart. Damit müssen die dort genannten Nebenleistungen erbracht und nicht besonders aufgeführt werden."

    Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.

  • Warum enthält STLB-Bau im Allgemeinen keine Textergänzungen?

    STLB-Bau enthält standardisierte, VOB-gerechte Texte, die automatisiert weiterverarbeitet und somit von allen Partnern ausgewertet werden können. Dies ist nur möglich, wenn keine freien, benutzerindividuellen Texte in STLB-Bau-Beschreibungen zugelassen werden. Darüber hinausgehende notwendige Ergänzungen durch Textergänzungen sind im STLB-Bau vorgesehen, z.B. bei der Erzeugnisangabe oder der Angabe in den Ausprägungen „Ausführungsunterlagen“ oder „Einzelbeschreibung“.

    Häufig genutzte individuelle Ausschreibungstexte können über Kundenanfragen als Vorschläge für standardisierte Ausprägungen eingebracht werden und stehen nach der fachlichen Redaktion durch die GAEB-Facharbeitskreise in den Updates zur Verfügung.

  • Was ist der STLB-Bau Check?

    STLB-Bau Check ist ein Prüfprogramm, mit dem ein beliebiges Leistungsverzeichnis im GAEB-Format auf Übereinstimmung mit den aktuellen STLB-Bau-Texten einschließlich der enthaltenen Regelungen und Normen geprüft werden kann.

    Der aktuelle STLB-Bau Check steht hier als Download bereit.

  • Wo kann ich einen Baufristenplan beschreiben?

    Ein Baufristenplan ist nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung, sondern die Fristen werden (nach Vorgabe des AG) vereinbart. Die Vereinbarung erfolgt in aller Regel in den "baustellenbezogenen" Besonderen Vertragsbedingungen (§ 8a Abs. 4 VOB/A). Hierfür gibt es - zumindest bei den öffentlichen Auftraggebern - eigene Formblätter.

  • Wir haben häufig Probleme mit der Abrechnungseinheit "Std". Diese führt bei Ausschreibungen häufig zu Missinterpretationen ("Stunde"). Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden?

    Den Anwendern des STLB-Bau wird empfohlen, ihren Leistungsverzeichnissen eine Übersicht mit den verwendeten Abrechnungseinheiten und deren Abkürzungen voranzustellen. Diese kann unter "Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen)" in der Gruppe "Standardbeschreibungen zu Abrechnungseinheiten" zusammengestellt werden.

  • Warum gibt es zu den Qualitätsniveaus QN 2 bis QN 5 für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) nur vereinzelt verlinkte Dokumente?

    Wird in den allgemeinen Standardbeschreibungen für den BNB-Steckbrief 1.1.6, V2015 auf Umweltzeichen oder Labels Bezug genommen, dann wird eine PDF-Datei verlinkt, die die Anforderungen, die sich aus diesen Umweltzeichen oder Labels ergeben, detailliert beschreibt. Damit wird zum einen der Bezug zu den Produktanforderungen der allgemeinen Standardbeschreibung hergestellt, zum anderen werden mögliche Dokumente für den Nachweis der Übereinstimmung mit den in der Datei genannten Anforderungen genannt.

    Die Standardbeschreibungen werden damit so ergänzt, dass ein Bieter für Produkte, die nicht über das entsprechende Label oder Umweltzeichen verfügen, die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Umweltzeichen ohne umfangreiche Recherche prüfen kann. Damit wird ggfs. der Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen aus den Umweltzeichen im Sinne der VOB §7a, (5) vereinfacht. Die PDF-Dateien mit den Anforderungsbeschreibungen für Umweltzeichen oder Label, die in der Leistungsbeschreibung Verwendung finden, sind zwingend dem Leistungsverzeichnis als Anlage beizulegen. Es ist auf diese Anlagen, z. B. im Sinne eines Inhaltsverzeichnisses in den allgemeinen Standardbeschreibungen zu verweisen.

  • Was ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Steckbrief 1.1.6, V2015?

    Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) wurde entwickelt, um den Bundesbau an einer Vielzahl an Teilzielen auszurichten. Die Ziele adressieren bspw. ökonomische, soziokulturelle, funktionale und technische Qualitäten sowie Prozesse und Standortmerkmale in der Planung und im Gebäudebetrieb.

    Eines der ökologischen Kriterien des BNB ist das Kriterium BNB-1.1.6. Es definiert materialökologische Anforderungen an Bauprodukte, die sicherstellen sollen, dass Risiken für die lokale Umwelt wie Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft reduziert oder ausgeschlossen werden.

    Die Kriterien in der BNB-Variante 2015 bestehen aus 5 Qualitätsniveaus (QN 1 bis QN 5). QN 1 stellt eine übergreifende Anforderung in Form der Dokumentation aller verwendeten Materialien als Grundlage zur Erfüllung des Steckbriefs dar. QN 2 bis QN 5 beinhalten konkrete Material-Anforderungen, wobei QN 5 die höchsten Anforderungen stellt. Veröffentlicht werden diese Informationen im ökologischen Baustoffinformationssystem WECOBIS.

    Seit April 2025 finden sich passende Textbausteine als Hinweistexte im Ordner „Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen)“ im STLB-Bau.

  • Was hat sich bei der Klassifizierung der Reflexionsfähigkeit von Verkehrszeichen geändert?

    Die bisherige Einteilung nach den Typen I, II und III wurde durch die neuen Klassen RA1, RA2 und RA3 ersetzt. Grund dafür ist die Entwicklung neuer rückstrahlender Folienarten mit unterschiedlichem Aufbau.

    RA1 entspricht etwa dem alten Typ I. Mit einem spezifischen Rückstrahlwert bis 60 cd / lx m² eignet sich diese Klasse nur für verkehrsberuhigte Bereiche.

    RA2 entspricht etwa dem alten Typ II. Diese Klasse mit einem spezifischen Rückstrahlwert bis 180 cd / lx m² hat sich als Standard für Verkehrszeichen in normaler Umgebung etabliert.

    RA3 hat einen hohen spezifischen Rückstrahlwert bis 300 cd / lx m² und wird überwiegend an Autobahnen eingesetzt.

    Innerhalb der Reflexionsklassen wird nochmals nach konstruktivem Aufbau unterschieden:

    Aufbau A - eingebundene Mikroglasperlen
    Aufbau B - eingekapselte Mikroglasperlen
    Aufbau C - Mikroprismen

  • Welche Vorteile hat es „Schutz vor Baulärm“ bei der Ausschreibung zu berücksichtigen?

    Baulärm kann schnell die einzuhaltenden Richtwerte der AVV-Baulärm in lärmsensibler Nachbarschaft überschreiten. Dadurch kann es zu einer Beschwerdesituation kommen, die eine Kontrollinstitution zu einer Baustellenstilllegung ermächtigt. Eine Wiederinbetriebnahme ist dann häufig erst nach dem Vorlegen eines Lärmminderungskonzeptes und der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen möglich. Dies kostet zumeist viel Zeit, wodurch es insgesamt zu erheblichen Mehrkosten der Baustelle kommen kann. Eine lärmarme, dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Baustellenplanung und -ausschreibung, kann eine zumeist kostenintensive Baustellenstilllegung vermeiden.

  • Warum findet man weder Schnurgerüst noch Meterriss im STLB-Bau?

    Nach §3 Abs. 2 VOB/B sind "Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, (...) und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen (…) Sache des Auftraggebers". Sie gehören damit zur vorherigen Planung. Wurde vorher nicht vermessen, müsste der Auftragnehmer Bedenken anmelden, da es eine Leistung wäre, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, aber zur Ausführung seiner Leistung benötigt wird. Leistungen welche zur Ausführung der eigenen Leistung benötigt werden, werden nicht ausgeschrieben.

  • Wie ändert sich die Beschreibung der Gebrauchsüberlassung nach dem Wegfall der Grundeinsatzzeit?

    In der ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten ist die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen für Gerüste entfallen.

    Im Merkmal „Leistungsumfang Gerüstarbeiten“ steht deshalb nun die Auswahl „Gebrauchsüberlassung“ zur Verfügung, bei der Menge und Dauer der Gebrauchsüberlassung durch den Ausschreibenden eingetragen werden und kombinierte Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen.

    Die Gebrauchsüberlassung ist die zeitliche Nutzungskomponente des Gerüsts, unabhängig davon, ob diese durch den Ersteller selbst oder durch andere Handwerker erfolgt.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen "zusätzlichen Seitenschutz" und "Innengeländer"?

    Der zusätzliche Seitenschutz ist 3-teilig (Geländerholm, Zwischenseitenschutz und ein Bordbrett) nach DIN EN 12811-1. Das Innengeländer ist 2-teilig (Geländerholm und Zwischenseitenschutz). Einschlägige Arbeitsschutzvorschriften erlauben innenliegend einen 2-teiligen Schutz, bestehend aus Geländer und Zwischenholm.

  • Was ist mit der Unterscheidung 'Fahrbares Gerüst' und 'Fahrbare Arbeitsbühne' gemeint?

    Die Fahrgerüste untergliedern sich in „fahrbare Gerüste“ nach DIN 4420-3 und „fahrbare Arbeitsbühnen“ nach DIN EN 1004-1.

    „Fahrbare Gerüste“ werden in der Regel mit Rohren und Kupplungen erstellt. Die dafür geltenden Regelausführungen sind in der DIN 4420-3 beschrieben. Sie können auch mit Hilfe von Systemgerüstbauteilen nach DIN EN 12810-1 und DIN EN 12811-1 und Rohr- und Kupplungsmaterial erstellt werden.

    „Fahrbare Arbeitsbühnen“ hingegen sind komplette Systemkonstruktionen nach DIN EN 1004-1, meistens aus Aluminium, mit begrenzten Aufstellhöhen.

  • Wie ist der für die 3,50 m Grenze bei der Ausschreibung von Gerüsten wichtige Begriff "zu bearbeitende Fläche" zu verstehen, z.B. bei Rohrinstallationsarbeiten?

    Als zu bearbeitende Fläche ist bei HLS-Leistungen (ATV DIN 18379 ff.) diejenige Stelle zu verstehen, an der etwas zu montieren ist. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Höhe ist dabei der höchste Punkt, der bei der Montage erreicht werden muss. Das kann ein Bohrloch sein oder aber auch die Position, auf oder über die ein Bauteil vom Gerüst aus gehoben werden muss.

    Wenn beispielsweise Rohre von der Decke abgehängt werden müssen, ist es ohne Belang, ob die Rohre in der Endposition unterhalb von 3,50 m zu liegen kommen, wenn die hierfür zu "bearbeitende" Fläche, z. B. für Bohrungen, höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Kommen Rohre oberhalb von 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes zu liegen, ist es ebenso ohne Belang, ob die Bohrungen für die (Wand-) Konsolen unterhalb von 3,50 m Höhe vorzunehmen sind. In beiden Fällen liegt demnach eine "Besondere Leistung" vor. Ein Gerüst sollte dann ausgeschrieben werden.

    Dieses Gerüst muss nicht zwangsläufig ein Raum-, Flächen- oder Hängegerüst entsprechend des Textangebotes des Leistungsbereiches 001 „Gerüstarbeiten“ sein. Es ist auch möglich, über alternative Hilfsmittel oder -konstruktionen die höher gelegenen Flächen zu erreichen. Hierunter fallen beispielsweise Hubsteiger, Hebebühnen oder Ähnliches, die in diesem Zusammenhang mit einem Gerüst gleichzusetzen sind und anstatt eines Gerüstes ausgeschrieben werden können.

  • Wie kann ein Konsolgerüst beschrieben werden?

    In den europäischen Normen für den Gerüstbau (DIN EN 12810 und DIN EN 12811) wurden die Regelausführungen für Ausleger- und Konsolgerüste ersatzlos gestrichen. Folglich wurden diese Bauarten auch aus dem Geltungsbereich der ATV DIN 18451 (VOB/C) und damit aus den Texten STLB-Bau entfernt.

    Hängegerüste an Gebäuden sind in ihrer Bauart oft das, was bisher als Konsolgerüste definiert war. Sie können diese darstellen, indem Sie bei der Beschreibung von Fassadengerüsten die Bauart "Hängegerüst" zu wählen.

    Suchen Sie eine Gerüstverbreiterung eines Arbeits- oder Schutzgerüstes mittels Konsolen, finden Sie diese in der Teilleistungsgruppe "Belagverbreiterungen" oder mit dem Suchbegriff "Gerüstverbreiterung".

  • Was ist der Unterschied zwischen Raum- und Fassadengerüsten?

    Fassadengerüste sind Standgerüste mit längenorientierten Gerüstlagen vor Fassaden oder wandartigen Flächen.

    Raumgerüste sind Standgerüste mit flächenorientierten Gerüstlagen z.B. unter Deckenkonstruktionen.

  • Was bedeutet die Vorhaltung bei Traggerüsten?

    In der ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten wird in Abs. 5.4.3.4 die Vorhaltung bei Traggerüsten beschrieben.

    Die Vorhaltung bei Traggerüsten umfasst den Zeitraum in dem die Bereitstellung zum geplanten Termin, die Montage, die Nutzung durch den Auftraggeber, das Umsetzen und die Demontage des Traggerüstes erfolgt.

    Die Leistungen Aufbau, Abbau und ggf. das Umsetzen werden gesondert ausgeschrieben und vergütet.

  • Warum kann man nicht mit einem Verweis auf das beiliegende Bodengutachten die Homogenbereiche definieren?

    Gem. VOB/A § 7 Absatz 1 „Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.“ und ATV DIN 18299 ff. Abschnitt 0 sind aus dem Gutachten alle beeinflussenden Umstände zur Leistungsermittlung im Leistungsverzeichnis anzugeben.

  • Wie kann man den Aushub eines Stufengrabens beschreiben?

    Der Grabenaushub ist in mehreren Positionen zu beschreiben, entsprechend den Ebenen im Grabenquerschnitt. Ein Graben mit einer einfachen abgestuften Verjüngung der Grabenbreite wird in der Teilleistungsgruppe „Gräben - Boden lösen / lagern / einbauen“ beschrieben, in dem man eine Position mit „ab Geländeoberfläche bzw. ab Baugrubensohle“ im Merkmal „Arbeitsbereich Aushub“ bildet und für die tiefere schmalere Grabenebene dort eine zweite Position mit „ab Grabensohle“ bildet. Das kann für mehrfach abgestufte Gräben beliebig wiederholt werden.

  • Was bedeutet bei Erdbauarbeiten „schichtenweise einbauen“?

    Der Bodengutachter stellt bei der geotechnischen Erkundung ein Schichtenverzeichnis auf, welches Angaben über Zusammensetzung und Eigenschaften der Boden- bzw. Gesteinsschichten liefert.

    Der Wiedereinbau von Bodenaushub erfolgt schichtweise in der im Schichtenverzeichnis verzeichneten Reihenfolge, um die ursprüngliche Beschaffenheit des Untergrundes wieder herzustellen.

  • Wo kann man die Entsorgung schadstoffbelasteten Bodens finden?

    Transport/Entsorgung/Verwertung belasteten Bodens können im Leistungsbereich 087 Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung, gegliedert nach Abfallart und AVV-Schlüssel, beschrieben werden. Der AVV-Schlüssel "170504" kann dabei als Suchbegriff verwendet werden. Im Merkmal "Schadstoffbelastung Baustoff" ist dazu die Auswahl "schadstoffbelastet" zu treffen. Desweiteren werden Zuordungskriterien (EBV, LAGA, DepVO oder Ergebnis Haufwerksbeprobung) und die konkreten Schadstoffe abgefragt, für die jeweils Auswahllisten bereit stehen.

  • Wo wird die Entsorgung von Grünabfällen beschrieben?

    Bei den Pflege- und Unterhaltsarbeiten im Landschaftsbau ist meistenteils die Entsorgung anfallender Stoffe wie Grünschnitt, Laub oder Gehölz im Leistungstext integriert.

    Darüber hinaus finden Sie die gesuchte Leistung im Leistungsbereich 087 Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung.

    Grünabfälle sind als Siedlungsabfälle mit dem AVV-Schlüssel 200201 zu betrachten und in der Gruppe „Entsorgung Siedlungsabfälle nach AVV-Schlüssel“ zu finden.

  • Wo können Fundamente für Einfassungen aus Beton wie z.B. Winkelstützelemente beschrieben werden?

    Fundamente und Rückenstützen für Einfassungen aus Beton, Ziegel oder Naturstein sind separat in der Teilleistungsgruppe „Fundamente, Rückenstützen - Landschaftsbau, Straßen / Wege / Plätze“ beschrieben. Diese findet man im Leistungsbereich 003 Landschaftsbauarbeiten im Ordner „Erdaushub, Fundamente – Landschaftsbau“ oder im Leistungsbereich 080 Straßen, Wege, Plätze im Ordner „Borde, Einfassungen, Rinnen, Stufen“.

  • Wie hoch ist der Faseranteil im Beton, um den Brandschutz gemäß ZTV-ING, Teil 5, Anhang B, zu gewährleisten?

    Es müssen 2,0 kg Mikro-PP-Fasern je m3 Beton enthalten sein. Wird bei der Herstellung von PP-Faserbeton von der Menge (< 2,0 kg/m³) und Geometrie (Länge 6 mm, Durchmesser 0,016 bis 0,020 mm) der PP-Fasern abgewichen, ist der Nachweis eines erhöhten Brandwiderstands des PP-Faserbetons durch Brandversuche an zwei Probekörpern zu führen. (Quelle: ZTV-ING, Teil 5, Anhang B)

  • Wieso können keine PP-Rohre mit Ringsteifigkeit SN 10 mehr beschrieben werden?

    Normenkonforme PP-Rohre dürfen nur mit den in der DIN EN 1852-1 bzw. DIN EN 14758-1 vorhandenen SN-Klassen abgebildet werden. Ein SN 10-Rohr, wie es manche Hersteller anbieten, ist ein SN 8-Rohr mit einer gemessenen Ringsteifigkeit von 10 kN/m2.

    Soll dennoch ein solches Rohr ausgeschrieben werden, ist bei "Beschaffenheit/Nachweis" die bauaufsichtliche Zulassung zu wählen und das SN 10 Rohr durch entsprechende Herstellerangabe oder Einzelbeschreibung vorzugeben.

  • Ist das Verfüllen der Leitungszone Bestandteil der Leistung zum Verlegen von Kanalrohren?

    Nein, die Positionen zum Verlegen von Kanalrohren in Gräben umfassen nur die untere und obere Bettung.

    Seitenverfüllung und Abdeckung der Leitungszone sind in der Gruppe "Gräben - Schichten einbauen" zu finden. (Suchwort "Leitungszone")

  • Warum gibt es keine Betonschachtfertigteile Typ 1 aus der DIN 4034-1?

    Der Typ 1 DIN 4034-1 ist in Deutschland im öffentlichen Bereich nicht mehr zugelassen.

  • Wo findet man eine Schiene zur Verankerung von Verblendmauerwerk, z.B. Halfenschiene?

    Der Begriff "Halfenschiene" entspricht nicht der im STLB-Bau gebotenen Herstellerneutralität. Hier wird die Bezeichnung "Ankerschiene" verwendet. Entsprechende Leistungen befinden sich im Ordner Einbauteile Mauerarbeiten in der Gruppe "Ankerschienen".

  • Worin besteht der Unterschied zwischen U-Ziegeln und P-Ziegeln?

    Der Unterschied zwischen U- und P-Ziegeln liegt primär in ihrer Rohdichte und damit auch in ihrem Einsatzbereich.

    U-Ziegel werden in ungeschütztem Mauerwerk eingesetzt, das direkt der Witterung ausgesetzt ist, wie z. B. unverputztes Sichtmauerwerk, Klinker oder Vormauerziegel. U-Ziegel haben eine Rohdichte > 1000kg/m³. Sie sind wasserabweisender und widerstandsfähiger gegen Frost als P-Ziegel.

    P-Ziegel werden in geschütztem Mauerwerk vermauert, z. B. in zweischaligem Mauerwerk mit Verblender, verputzten Außenwänden oder Innenwänden. Sie haben eine Rohdichte < 1000 kg/m³. Typische Vertreter sind Hochlochziegel oder porosierte Planziegel.

  • Was bedeutet bei den Schalungen die Angabe „Höhe Abstützung von…bis“?

    Hierbei handelt es sich um die Höhe des Traggerüstes / der Unterstellung für die Schalung. Da es Bauteile gibt, die geneigt eingebaut werden (z.B. Treppenlauf) oder eine geneigte oder abgetreppte Aufstellebene vorhanden sein kann, wird die Eingabe der Höhe der Abstützung „von“ und „bis“ abgefragt. Bei waagerechtem Einbau und waagerechter Aufstellebene ist bei beiden die gleiche Höhenangabe einzutragen.

  • Wie kann man das "Flügelglätten" von Betonoberflächen beschreiben?

    Um flügelgeglätteten Betonfußboden darzustellen, kann im Leistungsbereich 013 Betonarbeiten in der Gruppe Oberflächenbearbeitungen - Betonarbeiten für Frischbeton die Oberflächenbearbeitung "glätten" mit dem Verwendungszweck "als flächenfertiger Nutzboden" und der Bearbeitungstechnologie "maschinell" kombiniert werden.

  • Wie kann man Magerbeton beschreiben?

    Die Anwendungsgebiete für "Magerbeton" (z.B. Sauberkeitsschichten unter Gründungen/Fundamenten) finden Sie im Leistungsbereich 013 Betonarbeiten, im Ordner "Ortbeton" in der Teilleistungsgruppe "Sohlen / Bodenplatten / Sauberkeitsschichten - Ortbeton". Dort können Sie dem Magerbeton entsprechende Betoneigenschaften einstellen (z.B. C 8/10, X0).

  • Wie kann ich eine zweihäuptige Schalung beschreiben, zur Auswahl steht nur "ohne Angabe" und "einhäuptig"?

    Wenn im Merkmal "Häuptigkeit Schalung" die Auswahl "ohne Angabe" gewählt wird, ist das für die Ausschreibung einer zweihäuptigen Schalung ausreichend. Bei der zweihäuptigen Schalung handelt es sich um die zu erwartende Regelausführung, deshalb wird keine gesonderte Aussage zur Zweihäuptigkeit getroffen, nur wenn die Leistung davon abweicht bspw. eine einhäuptige Schalung auszuführen ist, muss das benannt werden.

    Die einhäuptige Schalung ist mit mehr Aufwand verbunden, da die auf die Schalung wirkenden Horizontalkräfte mittels Stützen in den Baugrund abgeleitet werden müssen und Schalungsanker nicht angewendet werden können.

  • Ist das Biegen der Bewehrung in der Leistung enthalten?

    Ja. STLB-Bau sieht als Regelleistung das Schneiden, Biegen und Verlegen der Bewehrung an und nimmt damit Bezug auf die ATV DIN 18331 Absatz: 0.5.5

    Dort heißt es:
    Masse (kg, t), getrennt nach Bauart und Maßen, für
    – Schneiden, Biegen und Verlegen von Bewehrungen und Unterstützungen

  • Warum kann Ortbeton nicht inklusive Schalung und Bewehrung beschrieben werden?

    Die Leistungstexte orientieren sich hierfür an der ATV DIN 18331 Betonarbeiten, die unter Punkt 0.2.1 vorgibt, Anzahl, Art, Lage und Maße der Bauteile getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung zu beschreiben.

  • Wie wird die Menge einer Wandschalung berechnet? Ist das 2x die Wandfläche oder ist das beidseitige Einschalen der Wand bereits vorgesehen?

    Basis für die Texte im STLB-Bau ist die VOB, für Betonarbeiten konkret die ATV DIN 18331. Dort ist im Abschnitt 5.2.1 Schalung Allgemeines geregelt: "Der Ermittlung der Leistung ... ist die Abwicklung der geschalten Flächen zugrunde zu legen."

  • Warum wurden die Solnhofener Platten entfernt und wie kann ich sie jetzt ausschreiben?

    Die Solnhofener Platten gehörten ursprünglich explizit zum Geltungsbereich der ATV 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten. Deshalb hatten sie im Leistungsbereich 014 Natur-, Betonwerksteinarbeiten eigene Texte, auch wenn sie wie Natursteine verarbeitet werden. Inzwischen werden die Solnhofener Platten dem Geltungsbereich der ATV 18332 Naturwerksteinarbeiten zugerechnet. Sie sind somit eine Art Naturstein, wie jeder andere auch. Wer sie ausschreiben möchte, wählt die Gesteinsart „Kalkstein“ aus und trägt den Handelsnamen „Solnhofener“ in die entsprechende Textergänzung ein.

  • Wie ist Holzschutz im Holzbau zu beschreiben?

    Der Facharbeitskreis Holzbau hat sich dazu entschlossen, den chemischen Holzschutz nicht in den Vordergrund zu stellen und diesen nur separat zu beschreiben. Die DIN 68800-3 schreibt vor, dass die Imprägnierung möglichst nach dem Abbund zu erfolgen hat. Zudem sind Ausführungen mit besonderen baulichen Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 gegenüber Ausführungen, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind, zu bevorzugen.

  • Wo kann man Dachreiter zur besseren Flächenentwässerung auf Flachdächern finden?

    Im Leistungsbereich 021 Dachabdichtungsarbeiten gibt es im Ordner "Wärmedämmschichten - Dachabdichtung" die Teilleistungsgruppe "Wärmedämmschichten - Abdichtung von Dächern". Hier wird das Dachreitersystem als "Zusätzliche Gefälledämmschicht in Kehlen mit werkseitig vorgefertigten Platten als Flachdachdämmung" bezeichnet.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Anschluss und Abschluss?

    Abschlüsse sind die äußeren Begrenzungen von Dachflächen wie Ortgang, Traufe oder First. Anschlüsse nennt man die Begrenzung von Dachflächen an Durchdringungen wie Dachflächenfenstern, Schornsteinköpfen u. ä.

  • Warum ist bei Außenputzen Körnung <2,5 mm eine zusätzliche Putzlage erforderlich?

    Bei geringeren Oberputzdicken bzw. Körnungen konnte eine erhöhte Rissanfälligkeit festgestellt werden, die mit abnehmender Körnung zunimmt. Aus diesem Grund stellt die Armierungsputzlage eine bewährte Bauweise dar, die hohe Sicherheit gewährleistet.

    Auszug aus ATV DIN 18350:

    3.2.4 Außenputze sind zweilagig mit einem Unter- und einem Oberputz herzustellen.
    Dünnlagige Oberputze sind gerieben mit mindestens 3 mm Korngröße als Strukturputze herzustellen.

    Dünnlagige Oberputze mit abweichender Korngröße erfordern zusätzliche Maßnahmen. Die erforderlichen Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.26).

  • Wo kann man strukturierte Putze wie Kammzugputz, Bossenputz, Schleppputz oder Besenwurf finden?

    Um historische Putze bzw. Putze mit spezieller Oberflächenstruktur zu beschreiben, ist in den Putz-Teilleistungsgruppen im Merkmal "Oberfläche Putz" die Auswahl "strukturiert" zu verwenden.

    Damit hat der Ausschreibende die freie Auswahl für die gewünschte Oberfläche.

  • Worin unterscheiden sich Wärmedämm-Verbundsysteme und verputzte Außenwärmedämmung?

    Eine bauaufsichtliche Zulassung für WDV-Systeme gibt es nur für Wände und darin aufgehende Bauteile wie Brüstungen, Nischen oder Stützen sowie Decken mit Dämmung aus Mineralwolle, geklebt und gedübelt.

    Dämmstoffe, die an/auf Bauteilen von der Zulassung nicht abgedeckt werden, z. B. Polystyrol an Decken, sind nach Meinung des zuständigen GAEB-Facharbeitskreises als verputzte Außenwärmedämmung zu bezeichnen.

  • Wo kann ich eine „Pariser Leiste“ beschreiben?

    Eine so genannte Pariser Leiste wird im STLB-Bau als „Unterputzprofil“ in der Gruppe Profile, Kanten, Abschlüsse, Trennschnitte - Putz aus dem Leistungsbereich 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme beschrieben.

  • Wo finde ich einen Schrägschnitt gemäß ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten?

    Diese Leistung ist wie folgt zu finden:

    Leistungsbereich 024 Fliesen- und Plattenarbeiten
    Ordner "Sonstige Leistungen - Fliesen- / Plattenarbeiten"
    Teilleistungsgruppe "Sonstige Leistungen - Fliesen / Platten"

    Hier kann "sichtbares scharfes Anschneiden" (des Bodenbelages, der Wandbekleidung) an "schiefwinklige Begrenzung" gewählt werden.

  • Worum handelt es sich bei einem Mittelbett und welche Dicke hat es?

    Das Mittelbett ist eine nicht genormte Bauweise für die Verlegung von Fliesen und Platten, mit der geringe Unebenheiten ausgeglichen werden können. Es besitzt eine Dicke von ca. 5 bis 15 mm.

  • Wo finde ich Fliesen mit Rutschhemmung R 10B?

    STLB-Bau unterscheidet für Fliesen und Bodenplatten einerseits die fünf Bewertungsgruppen der Rutschgefahr von R 9 bis R 13 gemäß der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 Fußböden. Diese Klassen gelten für mit Schuhen begangene Räume. Dazu kommen die drei Klassen der Rutschgefahr (A, B und C) für den Barfußbereich nach der DGUV Information 207-006.

    Die auf dem Markt oft verwendete Bezeichnung R 10B ist nicht korrekt, weil hier beide o.g. Klassen vermengt werden.

    Um die gewünschten Anforderungen auszuschreiben, ist im Merkmal "Bewertungsgruppe Rutschgefahr Arbeitsraum/-bereich" die Klasse R 10 und im Merkmal "Bewertungsgruppe Rutschgefahr Barfußbereich" die Klasse B zu wählen.

  • Wie passen die für Estriche anzugebenden Nutzlasten zu den Nutzungskategorien aus DIN 1991-1-1/NA?

    STLB-Bau nimmt bei der Bemessung von Estrichen hinsichtlich Lasteinwirkung Bezug auf DIN 18560-2 Tabelle 1, wo die lotrechten Nutzlasten für Estriche wie folgt definiert werden: 1 kN und 2 kN/m², 2 kN und 3 kN/m², 3 kN und 4 kN/m², 4 kN und 5 kN/m².

    Während die DIN EN 1991-1-1/NA die Nutzlasten für Deckenbauteile generell betrachtet, berücksichtigt die DIN 18560-2 die Lasten, die auf eine elastische gebettete Platte (Estrich) einwirken. Diese tatsächlich einwirkenden Lasten sind für die Bemessung des Estrichs entscheidend.

    Wenn die tatsächlich einwirkenden Einzellasten größer sind als die Flächenlasten, dann muss für die Bemessung der Estrichdicke diejenige Spalte aus der Tabelle 1 (DIN 18560-2) gewählt werden, wo diese höhere Einzellast abgebildet ist.

    Ein Beispiel: Bei der Kategorie C1 aus DIN EN 1991-1-1/NA Tabelle 6.1DE mit Einzellast 4 kN und Flächenlast 3 kN/m², ist für die Estrichdicken in der DIN 18560-2, Tabelle 1 die Spalte 6 (Einzellast 4 kN und Flächenlast 5 kN/m²) zu wählen. Dies gilt unabhängig von der Estrichart.

  • Warum gibt es Schnellestriche / Schnellheizestriche nun doch wieder?

    Der zuständige GAEB-Facharbeitskreis hat sich entschieden, diese Gruppe wieder auf zu nehmen.

    Der Begriff "Schnellzementestrich" bzw. "Schnellestrich" ist normativ nicht definiert. Für eine konkrete Beschreibung ohne Interpretationsspielraum wären Angaben zu Trocknungszeiten bzw. Restfeuchte/Schwindverhalten des Untergrundes nötig, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gewöhnlich nicht bekannt sind und auf Baustellen in der Regel nicht eingehalten werden können.

    Im Leistungstext wurden deshalb die klimatischen Randbedingungen aufgenommen. Ebenfalls der Hinweis, dass bei geänderten klimatischen Bedingungen die Zeitdauer bis zur Belegreife sich verlängern kann. Dies ist zu berücksichtigen. Eine vorherige Absprache bzgl. der Rahmenbedingungen mit dem Hersteller ist zudem oft notwendig.

  • Warum muss man bei Estrichen Angaben zum Schwindverhalten machen?

    Das Schwindverhalten (Dimensionsstabilität) hat maßgeblichen Einfluss auf die Rissgefahr und die Formstabilität von Estrichen (Verformungen in Rand- und Fugenbereichen) sowie auf die planerische Festlegung notwendiger Fugen. Ohne Deklaration muss bei Zement-, Kunstharz- und Magnesiaestrichen von einem „normalen“ Schwindverhalten (Schwindklasse SW3) ausgegangen werden. Die Schwindklassen SW2 und SW1 sind z. B. dann sinnvoll, wenn die Anzahl der Fugen möglichst reduziert werden soll.

  • Wo wird der Einsatz von Estrichklammern beschrieben?

    Kraftschlüssige Anschlüsse zwischen zwei zeitlich unterschiedlich hergestellten Estrichen finden Sie im Leistungsbereich 025 Estricharbeiten in der Teilleistungsgruppe "Scheinfugen / Risse schließen".

    Hier gibt es bei "Zusätzliche Leistung Untergrundvorbereitung" die Auswahl "einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden".

    Diese Wellenverbinder werden auch als Estrichklammern bezeichnet.

  • Wie ist diese Position zu verstehen: Mehrdicke des Estrichs, je 5 mm Dicke, Zementestrich?

    Bei dünnschichtigen Estrichen (z. B. Hartstoffestriche 10 mm) sind Mehrdicken im Bereich von jeweils 1 mm praxisgerecht. Während bei üblichen Estrichdicken zwischen 20 und 80 mm Mehrdicken in 5 bzw. 10 mm Schritten praxisgerecht sind, siehe DIN 18560-1 Tabelle 1.

    Praxisgerecht werden Mehrdicken < 2,5 mm nicht extra vergütet, während ≥ 2,5 mm auf 5 mm aufgerundet werden. Z. B. 15 mm Mehrdicke = 3-mal „je 5 mm“ Mehrdicke. Z. B. 12,4 mm Mehrdicke = 2-mal „je 5 mm“ Mehrdicke.

    Praxisgerecht werden Mehrdicken je angefangene 5 mm in Ansatz gebracht und mathematisch auf- oder abgerundet.

  • Warum gibt es im STLB-Bau keinen Gefälleestrich?

    Soll die Oberfläche des schwimmenden Estrichs ein Gefälle aufweisen, so muss dieses bereits im tragenden Untergrund vorhanden sein, da Estrich grundsätzlich in gleichmäßiger Dicke herzustellen ist. (DIN 18560).

    Gleiches gilt auch, wenn Verbundestrich ein Gefälle aufweisen soll. Bei der Ausschreibung ist jeweils eine Verlegung "auf vorh. Gefälle" auszuwählen.

    In der Teilleistungsgruppe „Ausgleichs- / Gefälleschichten - Mörtel“ im Ordner „Untergrund vorbereiten – Estricharbeiten“ kann die Ausbildung eines Gefälles mit Mörtel beschrieben werden.

  • Wie kann man ein Fenster ausschreiben, welches komplett aus einer Festverglasung besteht, also keinen Flügel hat?

    Im Leistungsbereich 026 Fenster, Außentüren werden Fenster beschrieben, unterschieden nach ihrer Teiligkeit und dem Werkstoff.

    In jeder dieser Teilleistungsgruppen finden Sie zu jeweils allen Einzelteilen ein Merkmal zur "Öffnungsart". Hier kann die Auswahlmöglichkeit "festverglast" gewählt werden.

  • Warum kann man unter Tischlerarbeiten kein Mobiliar beschreiben?

    STLB-Bau beinhaltet Texte für Bauleistungen, die §1 VOB/A wie folgt definiert: "Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird."

    Davon abgeleitet werden in STLB-Bau keine Texte für bewegliche und ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen aufgenommen, die zur Ingebrauchnahme oder zur allgemeinen Benutzung erforderlich sind (s. a. KGR 600 DIN 276:2018-12 "Kosten im Bauwesen").

    Davon betroffen sind u.a. Mobiliar und Büroausstattungsgegenstände, da diese nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind.

  • Wie kann ich eine automatische Tür bzw. Schiebetür ausschreiben?

    Für die Beschreibung einer Automatiktür sind im STLB-Bau 2 Positionen notwendig.

    Zum einen für die Tür an sich, die je nach Bauweise in den Gewerken 026 Fenster, Außentüren, 027 Tischlerarbeiten, 032 Verglasungsarbeiten oder 031 Metallbauarbeiten ist.

    Zum anderen für den Türantrieb. Dieser ist im Leistungsbereich 029 Beschlagarbeiten z. B. in den Gruppen „Drehflügelantriebe“ oder „Schiebetürantriebe“ zu finden, auch in Ausführungen mit automatischer Steuerung.

  • Wie sind die Texte für Pfosten-Riegel-Fassaden zu nutzen?

    Im Leistungsbereich 031 Metallbauarbeiten sind diese Texte im Ordner „Pfosten-Riegel-Konstruktionen“ zusammengefasst. Dort werden Teilleistungsgruppen für die Unterkonstruktion aus Pfosten und Riegeln, für diverse Füllungselemente sowie einige weitere Leistungen angeboten.

    In der Teilleistungsgruppe „Unterkonstruktion – Pfosten-Riegel-Konstruktion“ kann im Beschreibungsmerkmal „Angaben Aufteilung Konstruktionsfläche“ festgelegt werden, nach welcher Methode die Anzahl nötiger Pfosten und Riegel für die Fläche der Pfosten-Riegel-Fassade ermittelt wird.

    Entweder wird jeweils die Anzahl der Lagen für Pfosten und Riegel angegeben oder die Anzahl aller Aufteilungselemente, die in der Fassade zu montieren sind, genannt, also Türen, Fenster, Festverglasungselemente und Paneele.

  • Wieso kann man eine Feuerverzinkung als Brandschutzmaßnahme beschreiben?

    Die Feuerverzinkung hat einen positiven Einfluss auf den Feuerwiderstand. Durch die Feuerverzinkung wird im Brandfall die Erwärmung von Stahlteilen verzögert und damit die Feuerwiderstandsdauer von Stahl verlängert. Hierdurch gewinnt das Bauteil etliche Minuten, so dass je nach Stahlprofil und Ausnutzung, die 30 Minuten Feuerwiderstand (R30) ohne weitere Maßnahmen erreicht werden können.

    Um den positiven Effekt der Feuerverzinkung nutzen zu können, ist zuvor eine Heißbemessung nach dem Eurocode notwendig. In Ergänzung zu DIN EN 1993-1-2 und DIN EN 1994-1-2 darf die Emissivität feuerverzinkter Bauteile unter Beachtung der DASt-Richtlinie 027:2020-11 “Ermittlung der Bauteiltemperatur feuerverzinkter Stahlbauteile im Brandfall“ ermittelt werden.

  • Wie kann man Vinylboden beschreiben?

    Um Vinylboden auszuschreiben, ist wie folgt vorzugehen:

    Der Leistungsbereich 036 Bodenbelagsarbeiten enthält im Ordner "Bodenbeläge" die Gruppe "Bodenbeläge - Kunststoff". Hier ist der Bodenbelag "PVC ohne Träger, heterogen" zu wählen mit Angabe der Gesamtdicke und der Nutzschichtdicke des Belages.

  • Wie gelingt es, mit den vorhandenen Texten für Trockenbauarbeiten eine Akustik-Brandschutzdecke auszuschreiben?

    Ein solches System ist mit 2 separaten Positionen in der Teilleistungsgruppe "Deckenbekleidungen, Unterdecken - Gipsplatten" zu beschreiben.

    Zunächst wird eine Unterdecke mit der gewünschten Feuerwiderstandsklasse (F30 etc.) beschrieben, hierzu kann eine Bauart aus der DIN 4102-4 im Merkmal "Funktion/Verbindung Decke" gewählt werden.

    Als zweite Position wird die darunter abgehangene Gipslochplattenlage als Akustikdecke beschrieben. Hierzu ist im Merkmal "Befestigungsuntergrund Trockenbauarbeiten" die Auswahl "Trockenbaudecke" erforderlich, die für derartige herstellergeprüfte Sonderkonstruktion vorgesehen ist.

  • Worin unterscheiden sich die beiden Plattentypen, die für Unterdecken in der Teilleistungsgruppe „Deckenbekleidungen, Unterdecken - Mineralplatten / Deckenplatte aus Mineralwolle“ angeboten werden?

    Mineralplatten sind gewöhnlich ebene, rechteckige Platten, die aus einem Gefüge von Mineralwolle, anorganischen Füllstoffen und organischen Bindemitteln bestehen und im Nassherstellungsverfahren (wet felt) hergestellt werden. Dabei werden die Bestandteile unter Einsatz von Wasser zu einem Brei gemischt und anschließend als Matte zu einer Mineralplatte geformt und getrocknet. Ihre Oberfläche kann perforiert, dreidimensional strukturiert oder durch Folien- oder Vliesbeschichtung glatt sein. Produktnorm ist die DIN 18177 Werksmäßig im Nassverfahren hergestellte Mineralplatten - Kennwerte und Prüfverfahren.

    Deckenplatten aus Mineralwolle bestehen aus Stein- bzw. Glaswolle und einem Bindemittel als einzige Zugabe. Sie werden im Trockenlegungsprozess (dry felt) hergestellt. Üblicherweise sind diese Platten beidseitig vlieskaschiert. Auf dem Markt werden Sie oft als Akustikdeckenplatte aus Mineralwolle bezeichnet. Es gibt für diese Platte keine Produktnorm.

    Die Anwendung beider Plattenarten wird in DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben.

  • Ist der bei Doppelböden im Trockenbau anzugebende Erdableitwiderstand der Wert des Oberbelags oder der Gesamtkonstruktion?

    Der Erdableitwiderstand betrifft den Gesamtaufbau und wird regelmäßig gegen Erde gemessen (Messmethode R2 nach DIN EN 1081).

    Die Durchgangswiderstände von Bodenbelägen alleine sind meist etwas niedriger (Messmethode R1 nach DIN EN 1081).

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Deckenbekleidung und einer Unterdecke?

    Für beide gilt: es sind ebene oder anders geformte Decken mit glatter, gelochter oder gegliederter Fläche, die aus einer Unterkonstruktion und einer flächenbildenden Decklage bestehen.

    Bei einer Deckenbekleidung ist die Unterkonstruktion direkt an der konstruktiven Decke befestigt, bei Unterdecken abgehängt. (DIN 18168-1 Abs. 3.1).

  • Wie kann man genormte Trockenbauwände mit Gipsplatten beschreiben?

    Standardleistungstexte der Normkonstruktionen für Wände im Trockenbau mit Gipsplatten, die keines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises bedürfen – d.h. Konstruktionen nach DIN 4103-1, DIN 18183-1 sowie ergänzend DIN 4102-4 und DIN 4109-33 – werden in der Teilleistungsgruppe „Normkonstruktionen für Wände im Trockenbau – Gipsplatten“ angeboten.

    Standardleistungstexte der Konstruktionen (Bauarten) mit gesondertem Verwendbarkeitsnachweis – d.h. Konstruktionen mit abP, abZ, allgemeine Bauartgenehmigung, ETA – werden in den Teilleistungsgruppen im Ordner „Wände / Vorsatzschalen mit gesondertem Verwendbarkeitsnachweis“ angeboten.

  • Rohrleitungspositionen können im Merkmal "Rohrbefestigung" nur noch mit "ohne Angabe" oder "besondere Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet" ausgeschrieben werden. Was ist darunter zu verstehen?

    Gemäß ATV DIN 18380 Punkt 4.1.6 ist das Anbringen von Konsolen und Halterungen für die Rohrleitung eine Nebenleistung. Wir das Rohr so befestigt, ist bei "Rohrbefestigung" die Auswahl "ohne Angabe" ausreichend.

    Zu den "besonderen" Rohrbefestigungen zählen gemäß ATV DIN 18380 Punkt 4.2.12 Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen oder Stützgerüste. Soll die Rohrleitung eine solche Befestigung erhalten, ist die Auswahl "besondere Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet" zu verwenden. Beschrieben werden können diese in der Teilleistungsgruppe "Rohrbefestigungen, Rohrschlitten, Rohraufhängungen".

  • Für Stahl und Edelstahlrohre im Heizungs- und Sanitärbereich gibt es die Formstücke Bogen und Rohrbogen. Was ist der Unterschied?

    Der Bogen ist ein werkseitig vorgefertigtes Formstück, welches zu montieren ist.

    Der Rohrbogen ist dagegen kein werkseitig vorgefertigtes Formstück. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen warmgefertigten Bogen durch Biegen eines entsprechenden Rohres auf der Baustelle. Eine Material-Lieferleistung ist demnach in der Position eines Rohrbogens nicht enthalten.

  • Worin unterscheiden sich „Ausführung außerhalb bzw. innerhalb der Ausführungszeit" beim Ein- und Ausbau von Heizkörpern?

    Der Unterschied ist in der ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen definiert.

    Mit „innerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.1.9 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

    Mit „außerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.2.32 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen NICHT im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

    Das heißt konkret, dass der Ausführende nur dann eine gesonderte Vergütung erhält, z.B. für zusätzliche An- und Abfahrt, wenn er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine anderen Arbeiten auf der Baustelle mehr durchzuführen hat.

  • Wo können Strömungsteiler beschrieben werden?

    Die bis zur Version 2015-10 gültige Teilleistungsgruppe „Strömungsteiler - Gas- / Wasserinstallation“ gewährte keine Herstellerneutralität nach VOB und wird deshalb ab der Version 2018-04 ersetzt durch eine neue Teilleistungsgruppe „Einrichtungen zur Zwangsdurchströmung - Gas- / Wasserinstallation“. Diese beschreibt die Zwangsdurchströmung bei Ringleitungsinstallation nach dem Venturi-Prinzip (siehe DIN 1988-200 und DIN EN 806-2). Sie finden sie im Ordner „Armaturen – Gas- / Wasserinstallation“, Unterordner „Weitere Armaturen und Zubehör“.

  • FAQ STLB-Bau Worin unterscheiden sich „Ausführung außerhalb bzw. innerhalb der Ausführungszeit" beim Ein- und Ausbau von Heizkörpern?

    Der Unterschied ist in der ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen definiert.

    Mit „innerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.1.9 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

    Mit „außerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.2.32 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen NICHT im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

    Das heißt konkret, dass der Ausführende nur dann eine gesonderte Vergütung erhält, z.B. für zusätzliche An- und Abfahrt, wenn er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine anderen Arbeiten auf der Baustelle mehr durchzuführen hat.

  • Warum gibt es kein Doppelflanschstück (FF-Stück) bei Guss-Formteilen für die Wasserleitung?

    Die DIN EN 545 enthält folgende Begriffserklärung für Rohre:
    "Gussstück mit gleichmäßiger lichter Weite, gerader Achse, entweder mit Muffe, Einsteckende oder Flanschen versehen, ausgenommen Flansch-Muffenstücke, Einflanschstücke sowie Überschiebmuffen, die als Formstücke gelten."

    Demnach sind FF-Stücke nach DIN EN 545 unabhängig von deren Länge als Rohre zu bezeichnen und deshalb in der Gruppe "Druckrohre - Gusseisen" beschreibbar. Hier ist dazu bei "Art Flanschrohr" die Auswahl "Doppelflanschrohr" zu wählen.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen T-Stück und Stutzen, sowie Reduzierung und Konus? Worin unterscheiden sich Knick und Bogen?

    Während das gesamte Formstück als T-Stück bezeichnet wird, ist der Stutzen nur dessen angeschnittenes Teilstück.

    Konus und Reduzierung sind verschiedene Bezeichnungen für das gleiche Formteil. Der Konus ist immer eine zentrische Reduzierung.

    Knick (oder Schmiege) sind Bezeichnungen für einen Bogen kleiner 90°.

  • Wie kann eine "HVI-Leitung" beschrieben werden?

    Der Begriff HVI ist eine geschützte Bezeichnung für eine spannungsgesteuerte, hochspannungsisolierte Leitung mit einem speziellen Außenmantel. Da mit dem STLB-Bau herstellerneutral ausgeschrieben wird, können Sie diese Leitung mit der Teilleistungsgruppe "Hochspannungsfeste isolierte Ableitungen - Blitzschutz" im Ordner „Blitzschutz und Erdung“ ausschreiben.

  • Warum kann bei der Verlegung von Kabeln keine Sammelbefestigung mehr beschrieben werden?

    Sammelbefestigungen sind nach ATV DIN 18382 (Ausgabe 2023-04) Nebenleistungen, sie werden deshalb nicht gesondert beschrieben.

    Es werden entweder Kabel-Klemmbügel oder Kabel-Sammelhalterungen darunter verstanden. Diese Hilfsmittel können für einen geringeren Aufwand bei der Leitungsverlegung eingesetzt werden, technisch gibt es dafür aber keine Notwendigkeit.

    Wird die Verlegeart „mit Befestigung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung“ gewählt, kann der AN entscheiden, ob er Sammelbefestigungen verwendet, gemäß dem Grundsatz der VOB „Die Ausführung obliegt dem AN unter Berücksichtigung aller Vorschriften sowie dem Stand der Technik“.

  • Wie kann ich ein "Ölflex-Kabel" beschreiben?

    Der Begriff "Ölflex" ist eine geschützte Bezeichnung. Da mit dem STLB-Bau herstellerneutral ausgeschrieben wird, können Sie diese Leitungen als Kabeltyp 2YSLCY in der Teilleistungsgruppe "Kabel - Niederspannung" oder als Kabeltyp 2XSLCH in der Teilleistungsgruppe "Kabel, halogenfrei - Niederspannung" ausschreiben.

  • Was bedeuten die einzelnen Auslösecharakteristika für Leitungsschutzschalter bzw. Fehlerstromschutzschalter?

    Die Charakteristika B, C und D sind nach DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11) normiert, E nur für Hauptleitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641-21 (VDE 0641-21).

    Dabei gelten folgende Bereiche für die Kurzschlussauslösefaktoren:
    B3 - 5
    C5 - 10
    D10 - 20
    E5 - 6,25

  • Wie finde ich im STLB-Bau Netzwerkkabel, z.B. Cat 7?

    Die gewöhnlich als Netzwerkkabel bezeichneten symmetrischen Kupferkabel der Kategorien Cat-5, Cat-6, Cat-6A, Cat-7, Cat-7A und Cat 8 sind im Leistungsbereich 061 Kommunikationsnetze in den Gruppen "Datenkabel" bzw. "Patchkabel" zu finden.
    Neben den Suchbegriffen "Datenkabel" oder "LAN-Kabel" sowie "Patchkabel" oder "Schaltkabel" kann die Suche auch mit Normbezeichnungen vorgenommen werden, wobei sich die "DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1)" oder eine konkrete Kabelnorm aus der DIN EN 50288-Reihe (bzw. VDE 0819) anbieten.

  • Unterstützt STLB-Bau die Erstellung komplexer Beschreibungen?

    Komplexe Leistungsbeschreibungen können außerhalb von STLB-Bau in Ihrer Anwendungssoftware aus den Positionsarten Leit- und Unterbeschreibungen erzeugt werden.

    Um den Anwender dabei zu unterstützen, wurde in ausgewählten Gruppen im Leistungsbereich 069 Aufzüge eine Unterstützung integriert. In den als Leitbeschreibung gedachten Gruppen befindet sich hinter der Abrechnungseinheit eine Auswahl „Beschreibungsform“. Dort können Sie mit „gemäß nachfolgender Beschreibung“ im Leistungsverzeichnis darstellen, dass diese Position durch Hinzufügen weiterer Details ergänzt wird.

    In Gruppen, die vom Arbeitskreis für die Verwendung als Unterbeschreibung vorbereitet wurden, können Sie direkt in der Position bereits die Positionsmenge angeben. Dies ist immer die letzte Auswahl vor der Abrechnungseinheit. Wenn Sie hier eine Menge festlegen, wird im Folgenden die Position ohne Abrechnungseinheit vervollständigt.

    In den Mustervorlagen ist am Beispiel eines Aufzuges 630 kg/4 Etagen dargestellt, wie Sie eine komplexe Beschreibung aufstellen können. Die Mustervorlagen finden Sie in der oberen Menüzeile in STLB-Bau. Das hier genannte Beispiel finden Sie durch Klick auf "GAEB-Arbeitskreise" und dann auf "GAEB 069 Aufzüge - ausgewählte Beispiele".

  • Bei Aufzügen findet sich leider keine Notrufeinrichtung mehr. Hat das besondere Gründe?

    Notrufeinrichtungen gehören als Mindestforderung nach DIN EN 81-20 in jeden Aufzug, deshalb müssen diese nicht mehr beschrieben werden.

  • Wie sind Anschlüsse in der Gebäudeautomation zu beschreiben?

    Sind die anzuschließenden Geräte im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben, werden hierfür im LV keine Anschlüsse als separate Position aufgeführt, da die Regelleistung "Liefern und Montieren" umfasst. (siehe allgemeine FAQ: Warum finde ich in den Texten nie "liefern und montieren"?)

    Für bauseits gelieferte Geräte sind die zugehörigen Anschlussarbeiten als eigene Positionen zu beschreiben.

  • Woher kommen die GWP-Werte der Kältemittel?

    Die GWP-Werte (Global Warming Potential) der Kältemittel sind in dem Dokument „Treibhauspotentiale (Global Warming Potential, GWP) ausgewählter Verbindungen und deren Gemische gemäß Viertem (AR4) und Fünftem (AR5) IPCC Sachstandsbericht sowie Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-VO) bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren“ vom Umweltbundesamt zu finden. Die GWP-Werte können ein Kriterium für nachhaltiges Bauen darstellen.

    https://www.umweltbundesamt.de/dokument/treibhauspotentiale-global-warming-potential-gwp

  • Wo kann ich den Abbruch einer Fußbodenheizung finden?

    Der Abbruch von Bauteilen die aus mehreren Materialien bestehen, wie z.B. Fußbodenheizung, kann nur sortenrein über getrennte Positionen, in diesem Fall für den Abbruch der Rohrleitungen und den Abbruch des Estrichs darstellt werden.

    Diese beiden Positionen sind im Leistungsbereich 041 Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen im Ordner "Abbruch Heizung / Sanitär / Raumlufttechnik", Unterordner "Abbruch Kanäle / Rohrleitungen / Schächte / Kläranlagen" in den Teilleistungsgruppen "Abbruch Kanäle / Rohrleitungen / Formstücke - Metall" bzw. "Abbruch Kanäle / Rohrleitungen / Formstücke - Kunststoff" sowie im Leistungsbereich 025 Estricharbeiten, Ordner "Abbruch Estrich" in der Teilleistungsgruppe "Abbruch Estrich / Terrazzo" zu finden.

  • Wo kann man jetzt die Demontage von Rohrleitungen beschreiben?

    Der Leistungsbereich 084 Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten ist in Ordnern unterteilt, die Abbruchleistungen zu den einzelnen Baubereichen wie Tiefbau oder Hochbau anbieten. Innerhalb dieser Ordner werden diese Bereiche weiter spezifiziert.

    Wird z. B. der Abbruch von Kanalrohren gesucht, sind diese im Ordner „Abbruch Tiefbau / Freianlagen“, Unterordner „Abbruch Kanäle / Rohrleitungen / Schächte / Kläranlagen“ zu finden.

    Geht es um Heizungs- oder Installationsrohre, ist der Ordner „Technik“ mit dem Unterordner „Abbruch Heizung / Sanitär / Raumlufttechnik“ passend.

    In jedem Leistungsbereich befindet sich zudem am Ende ein Ordner, der für das jeweilige Gewerk die Abbruchleistungen zusammenfasst. So finden Sie im Leistungsbereich 009 Entwässerungskanalarbeiten den Ordner „Abbruch Entwässerungsbauteile“, der auch den Abbruch von Rohrleitungen enthält.

  • Warum sind so umfangreiche Angaben zu machen, wenn man einen Abbruch beschreiben will?

    Für nicht gefährliche Stoffe können Abbruch und Entsorgung in einer Position ausgeschrieben werden, die Entsorgungsgebühren werden dabei entweder „gegen Nachweis vergütet“ oder „vom AG/AN übernommen“.

    Der Positionstext muss deshalb in jeder Teilleistung bereits Aussagen zum Umfang der möglichen Schadstoffbelastung enthalten, damit mit dem Anfallort/Ausbauort auch die Sortierung auf der Baustelle klar geregelt und kalkulierbar ist.

    Da die Entsorgung im Verantwortungsbereich des AG liegt, müssen vollständige Angaben zu eventuellen Schadstoffen und Entsorgungswegen gemacht werden.

    Zudem sind Angaben nach ATV DIN 18459 erforderlich, um den Anspruch einer VOB-gerechten Ausschreibung zu erfüllen. Aus diesen Gründen können Aussagen wie z.B. zur Wichte/zum Flächengewicht von Baustoffen nicht übersprungen werden.

    Der Abbruch nach Brutto-Rauminhalt BRI oder die Entsorgung von Bauteilen, die aus verschiedenen Baustoffen bestehen, können nicht in den Abbruchpositionen beschrieben werden, da dabei Mischabfälle entstehen würden. Hier muss die Entsorgung der einzelnen Baustoffe getrennt beschrieben werden, da eine nach AVV-Schlüssel sortenreine Entsorgung vorgesehen ist.

  • Worin unterscheidet sich ein Trennschnitt von einem Schlitz?

    Der Trennschnitt ist die reine Trennung des Bauteils ohne weitere Funktionen, die über die Trennung hinausgeht, z. B. Trennschnitt zwischen abzubrechendem und zu erhaltendem Bauteil. Wenn der Schnitt über die Trennung eine weitere Funktion erhält, z. B. als Fuge oder akustische Entkopplung, erfolgt die Ausschreibung als Schlitz mit Angabe einer Breite.

  • Warum sind u.a. „Holzschutzmittel“, „Benzo(a)pyren“ oder „LCKW“ aus der Schadstoffauswahl verschwunden?

    Die Auswahl "Holzschutzmittel" wurde aus dem Beschreibungsmerkmal „Schadstoff“ gelöscht, weil diese Angabe unkonkret ist.

    Hier muss stattdessen der tatsächliche Schadstoff genannt werden. Das kann z.B. ein Holzschutzwirkmittel wie DDT, PCP, PCB, Lindan oder PAK sein. PAK ist eine Stoffgruppe aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die auch Stoffe wie Naphtalin oder Benzo(a)pyren umfasst. Letzterer ist typisch für alte Eisenbahnschwellen.

    Wenn der Schadstoff LCKW dargestellt werden soll, ist die Auswahlmöglichkeiten "LHKW" zu wählen. LHKW ist ein Summenparameter für Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, zu denen auch die leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LCKW) zählen.

  • Wo findet man das nachträgliche Herstellen von Öffnungen in Beton oder Mauerwerk?

    Das nachträgliche Herstellen von Öffnungen in Beton oder Mauerwerk befindet sich im LB 084 Abbruch- und Rückbauarbeiten im Ordner "Schlitze, Nischen, Öffnungen, Durchbrüche, Schneidearbeiten, Trennschnitte". Die Zuordnung zu diesen LB erfolgte, da hier Angaben zur Entsorgung der anfallenden Stoffe nötig sind.

    Die entsprechenden Gruppen sind auch den LB 013 Betonarbeiten bzw. LB 012 Mauerarbeiten zugeordnet.

  • Wie kann ich beim Abbruch statt der Entsorgung der Stoffe eine Position mit der Wiederverwendung der Abbruchstoffe beschreiben?

    Wird im Merkmal "Sortierung aufgenommener Stoffe" die Auswahl "zur Wiederverwendung sortieren, sammeln" getroffen, werden im weiteren Verlauf der Positionsbildung Angaben sowohl zu den wiederverwendbaren als auch zu den nicht wiederverwendbaren Stoffen abgefragt. So kann angegeben werden, dass die wiederverwendbaren Stoffe seitlich zu lagern sind.

    Zu beachten ist, dass auch zum Verbleib der nicht wiederverwendbaren Stoffe Aussagen nötig sind, da davon ausgegangen wird, dass eine 100% Quote der Wiederverwendung abgebrochener Stoffe praktisch nicht erreicht wird. 

  • Wie sind die Begriffe Aufbruch, Rückbau, Teilabbruch und Totalabbruch definiert?

    Die ATV DIN 18328 Aufbruch und Rückbau von Verkehrsflächen (Ergänzungsband der VOB/C 2019) definiert Aufbruch/Rückbau wie folgt:

    Aufbruch ist das Lösen und Laden von Oberbauschichten in Teilflächen, z. B. das Herauslösen aus einem Verband für Kabelleitungstiefbau.

    Rückbau ist das schichtenweise oder das vollständige Lösen und Laden von Oberbauschichten.

    Der Oberbau umfasst hierbei Trag- und Deckschichten sowie Pflaster- und Plattenbeläge.

    Die VDI 6210 Blatt 1 definiert Teilabbruch/Totalabbruch wie folgt:

    Teilabbruch ist der Abbruch von Teilen einer baulichen oder technischen Anlage im Zuge von Sanierungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen (Arbeiten im Bestand).

    Totalabbruch ist das vollständige Abbrechen einer baulichen oder technischen Anlage oder kompletter Bauwerksteile (z.B. Anbau, Geschoss).

    Diese Begriffe beziehen sich also auf den Charakter der gesamten Abbruchmaßnahme, nicht auf die einzelnen Bauteile. Beim Teilabbruch ist die Standsicherheit der verbleibenden Teile zu erhalten.

  • Ich möchte beim Abbruch das Abbruchgut nicht sofort entsorgen, sondern in einem Behälter zur späteren Entsorgung auf der Baustelle lagern. Wie kann ich das beschreiben?

    Eine entsprechende Position kann wie folgt zusammengestellt werden: In einer Abbruchgruppe wählt man in der freien Rangfolge folgende Ausprägungen aus:

    • Merkmal Sortierung aufgenommener Stoffe: hier Auswahl "sammeln"
    • Verbleib Stoffe: hier Auswahl "im Behälter AN lagern"
    • Merkmal Entsorgungsarbeiten: hier Auswahl "auf Baustelle bereitstellen"

    Sie erhalten damit die Langtextpassage "aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf der Baustelle bereitstellen". Danach vervollständigen Sie die Position wie gewünscht.

    Die Entsorgung kann dann unabhängig vom Abbruch mit einer Position aus dem Leistungsbereich 087 Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung beschrieben werden. 

  • Was bedeutet, die Entsorgung wird „gegen Nachweis“ vergütet?

    Die Entsorgungskosten sind zum Zeitpunkt der Vergabe dem AN noch nicht bekannt, sie werden kein Bestandteil des Vergabeverfahrens. Der AN muss gegenüber dem AG nach der Entsorgung die tatsächlichen Kosten nachweisen.

    Dem gegenüber bedeutet die Vergütung „durch AN“, dass dieser im Rahmen der Vergabe bereits einen Entsorgungspreis unterbreitet, der Bestandteil des EP wird.

    Übernimmt der AG die Vergütung, erhält dieser direkt vom Entsorgungsunternehmen eine Rechnung, der AN hat mit den Entsorgungskosten nichts zu tun.

  • Worauf bezieht sich der 1 m³ Abfall, den der AN aus dem Bereich des AG als Nebenleistung gemäß ATV DIN 18299 Punkt 4.1.12 zu entsorgen hat?

    Dieser Kubikmeter betrifft Abfälle, welche im Zuge der eigenen Leistung aufgrund der Bearbeitung oder Verarbeitung von Stoffen u. ä. von bereits vorhandenen Bauteilen oder Strukturen aus dem Verantwortungsbereich des AG entstehen (z. B. aus Stemmarbeiten, Rückbau-/Abbrucharbeiten oder beim Ersatz von alten Bauteilen oder -elementen).

    Nicht davon betroffen sind Verschnitt, Verpackungsmaterialien oder Stoffe, die bei der Verarbeitung von Materialien im Verantwortungs- bzw. Leistungsbereich des AN anfallen (siehe ATV DIN 18299, 4.1.11) sowie generell schadstoffbelasteter Abfall oder Abfall anderer Unternehmer.

    Die Menge bezieht sich auf den gesamten Leistungszeitraum bzw. auf das insgesamt vertraglich vereinbarte Leistungssoll, also nicht auf einzelne Teilleistungen oder arbeitstäglich anfallende Mengen.

  • Können mit der neuen Generation von STLB-Bau Wiederholungsbeschreibungen erstellt werden?

    In der XML-Version hatten Sie die Möglichkeit, Bezugs- und Wiederholungspositionen in der Positionsliste anzulegen. In der Neuen Generation ist diese Funktionalität nicht mehr enthalten. Die Positionsliste ist durch die Möglichkeit der direkten Übergabe der Daten an das AVA-Programm überflüssig geworden. Das Erzeugen von Bezugs- und Wiederholungsbeschreibungen ist zudem typischerweise eine Funktionalität des AVA-Programms. Von den AVA-Herstellern wurde in der Vergangenheit oft der Wunsch geäußert, dass STLB-Bau sich auf die Bereitstellung von Ausschreibungstexten beschränkt, und keine eigenen AVA-Funktionalitäten bieten soll. Daher wurde bewusst auf diese Funktionalität in der Neuen Generation verzichtet.

    Es wurden allen interessierten Softwarehäusern entsprechende Empfehlungen bereitgestellt, wie eine Wiederholbeschreibung zu einer Bezugsbeschreibung erstellt werden kann und welche Prüfungen ausgeführt werden müssen. In dieser Anleitung wird auch erklärt, wie der Langtext einer Wiederholbeschreibung erstellt werden soll.

    Ob oder wie dies in Ihrer Anwendungssoftware umgesetzt ist, können wir leider nicht beurteilen.

  • Gibt es in STLB-Bau auch Musterausschreibungen?

    Es gibt in STLB-Bau sogenannte Mustervorlagen für verschiedene Anwendungsfälle:

    • häufig verwendete Positionen
    • spezifische Bauarten
    • Leistungsbilder für die Leistungen aus mehreren Leistungsbereichen erforderlich sind

    Diese Mustervorlagen werden von den GAEB-Facharbeitskreisen aufgestellt und sollen dem Anwender helfen, die Vollständigkeit der, für bestimmte Bauaufgaben erforderlichen, Leistungen sicherzustellen.

    Darüber hinaus gibt es Mustervorlagen von Bauproduktherstellern, durch die es dem Anwender erleichtert werden soll, produktneutrale Texte zu erhalten, die den Eigenschaften der von Herstellern bereitgestellten Produkten bestmöglich entsprechen. Der Anwender kann ein konkretes Produkt eines Bauproduktherstellers auswählen und erhält dann einen „neutralisierten“ STLB-Bau-Text für sein Leistungsverzeichnis.

    Beide Arten von Mustervorlagen werden im "Menü" angeboten.
  • Kann man direkt nach Herstellertexten suchen?

    Es ist möglich, im Suchfeld Herstellernamen einzugeben. Sofern der gesuchte Hersteller Mustervorlagen im STLB-Bau anbietet, werden entsprechende Suchtreffer angezeigt. Texte von Herstellern, die keine Mustervorlagen in STLB-Bau bereitgestellt haben, können im Umkehrschluss nicht gefunden werden.

    Aus Gründen der Neutralität überprüft DIN als Herausgeber des STLB-Bau die Informationen von Produktherstellern nicht und übernimmt deshalb auch keinerlei Gewähr für deren Inhalte.

  • Wie kann ich im STLB-Bau eigene Suchbegriffe zu häufig verwendeten Positionen vergeben?

    Wenn Sie in STLB-Bau eine Position zusammengestellt haben, können Sie diese in der Favoritenliste ablegen und mit einem frei wählbaren Suchwort verknüpfen.

  • Gibt es Baupreise im STLB-Bau?

    Regionale Baupreise und Baupreiskataloge sind nicht Bestandteil der STLB-Bau Ausschreibungstexte. Baupreise für STLB-Bau sind kostenpflichtige Zusatzprodukte, die nicht der Redaktion des GAEB unterliegen.

  • Warum kann ein schadstoffbelasteter Stoff gleichzeitig "nicht gefährlich" sein?

    Die Aussage, dass ein Entsorgungsstoff durch einen Schadstoff verunreinigt ist, bedingt nicht zwingend, dass dieser Stoff entsprechend der Rechtsverordnung als gefährlicher Stoff (Abfall) bestimmt wurde. Die Einstufung als gefährlicher Abfall setzt meist eine relativ hohe Schadstoffverunreinigung voraus. Auch unterhalb dieser Schwelle gibt es Schadstoffbelastungen, die zu einer Bewertung als Z0 – Z2 führen können, dann ist der Abfall aber noch nicht gefährlich.

  • Wie erfolgt die eindeutige Kennzeichnung von Abfällen?

    Abfälle, die für eine Entsorgung bereitgestellt werden, bedürfen einer eindeutigen Deklaration. Dazu gehört im Hinblick auf die Nachweisführung (Nachweisverordnung) auch eine Aussage darüber, ob diese Abfälle gefährlich oder nicht gefährlich sind. Damit verbunden ist die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallkatalogs mit der nationalen Umsetzung gemäß AVV (Abfallverzeichnisverordnung).

    Die Definition, ob ein Stoff gefährlich ist, leitet sich aus der Abfallverzeichnisverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab.

  • Warum können Leitungen noch nicht nach DIN EN 62561-2 VDE 0185-561-2 ausgeschrieben werden?

    Die DIN EN 50164-2 VDE 0185-202 Blitzschutzbauteile - Teil 2: Anforderungen an Leitungen und Erder wurde durch die DIN EN 62561-2 VDE 0185-561-2 Blitzschutzsystembauteile (LPSC) - Teil 2: Anforderungen an Leiter und Erder ersetzt. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis zum 16.03.2015. Bis dahin kann noch nach der alten Norm ausgeschrieben werden.

  • Wie kann man Bodenaushub einschließlich dessen Entsorgung in einer Position beschreiben?

    Im Leistungsbereich 002 Erdarbeiten kann bei den Teilleistungsgruppen, wo Bodenaushub anfallen kann, dessen Entsorgung innerhalb der Aushubposition beschrieben werden.

    Dazu ist bei "Entsorgungsarbeiten" eine Auswahl zu treffen, die das Entsorgen beinhaltet.

    Wenn Sie mit dem AVV-Schlüssel "170504" suchen, werden Ihnen u.a. diese Gruppen in der Ergebnisliste angezeigt.

  • Wo findet man Angaben zur Umweltproduktdeklaration?

    Angaben zum nachhaltigen Bauen und der Ökobilanzierung von Bauwerken finden Sie in der ÖKOBAUDAT, welche vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter https://www.oekobaudat.de/ bereitgestellt wird.

    In STLB-Bau sehen wir derzeit noch davon ab, entsprechende Angaben aufzunehmen, da sie nicht verpflichtend sind und nicht von allen Anbietern erfüllt werden. Eine Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt würde die neutrale Ausschreibung der Bauleistungen zu stark eingrenzen.

    Ausnahmen bestehen, wenn einzelne Eigenschaften auch in der Normung abgebildet sind. Darüber hinaus sind im Textbestand von STLB-Bau an verschiedenen Stellen Angaben zur Wiederverwendung und Wiederverwertung von Baustoffen, z. B. zu RC-Beton, enthalten.

  • Welche Bedeutung haben kombinierte Abrechnungseinheiten?

    Kombinierte Abrechnungseinheiten stellen eine Abrechnung in Kombination aus einer Menge und einer Dauer dar. (Beispiel StMt = Stück x Monat)
    In diesem Produkt aus Stück und Monaten kann der Bieter im Nachgang nicht mehr erkennen, welcher Anteil auf die Menge und welcher auf die Dauer entfällt. Aus diesem Grund sehen es die GAEB-Facharbeitskreise als erforderlich an, dass der Ausschreibende im Langtext durch Ausfüllen zweier Textergänzungen (Menge und Dauer) nachvollziehbar aufschlüsselt, wie sich das Produkt zusammensetzt.
    Beispiel: Sie wählen eine kombinierte Abrechnungseinheit (StMt, StWo usw.), dazu werden die Textergänzungen
    Menge Vorhaltung - Ausschreibender und
    Dauer Vorhaltung - Ausschreibender
    ausgefüllt, was sich im Positionstext wie folgt darstellt:

    Positionsmenge = Produkt aus '

    ....................................................'
    (Vorhaltemenge)
    mal '

    ....................................................'
    (Vorhaltedauer).
    Hier können nun beliebige Werte so eingetragen werden, dass deren Produkt der Positionsmenge entspricht. Eine Liste aller Abrechnungseinheiten in STLB-Bau finden Sie hier.